Die Krankmeldung

Du hast die nächste Grippewelle leider nicht ohne schniefender Nase, Fieber oder Gliederschmerzen überstanden? Dann bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als Zuhause zu bleiben und eine Krankmeldung an deinen Arbeitgeber zu schicken. Doch auf was muss man eigentlich alles beim Krankmelden achten? Alles rund ums Thema Krankmeldung findest du in unserem Karriere Ratgeber.

Ab wann muss ich mich krankmelden?

Sobald du merkst, dass du krank und daher auch arbeitsunfähig bist, musst du dich bei deinem Arbeitgeber krankmelden. Am allerersten Tag gibst du am besten bei der zuständigen Stelle in deiner Firma oder deinem Chef direkt telefonisch oder schriftlich Bescheid (per Mail oder SMS kannst du immer den Zeitpunkt beweisen, wann du deinen Pflichten nachgegangen bist, falls es einmal wichtig werden könnte). Ab diesem Augenblick bist du offiziell krankgemeldet. Wenn du das nicht tust, gilst du wie in der Schule als unentschuldigt ferngeblieben. Nur statt einem harmlosen Klassenbucheintrag, kann dein Arbeitgeber darauf verzichten dich für den fehlenden Tag zu bezahlen. Das möchten wir natürlich alle nicht, also vergiss nicht auf deine Krankenstandsbestätigung!

Unterschied: Krankmeldung und Krankschreibung

Eine Krankmeldung ist die sofortige Mitteilung beim Vorgesetzten, dass man nicht bei der Arbeit erscheinen kann, wozu man auch verpflichtet ist. Vergisst man darauf oder kommt diese Situation öfter vor, kann der Arbeitgeber nicht einfach nur darauf verzichten dein Geld auszuzahlen, nein, es kann sogar bis zur Kündigung kommen.

Die nächste Verpflichtung, der man nachgehen muss, ist die Krankschreibung. Meistens wird eine Krankschreibung nach drei Fehltagen verlangt. Wann man diese jedoch genau einreichen muss ist bei jedem Unternehmen unterschiedlich. Kläre das also mit deinem Vorgesetzten vorerst ab. Arbeitgeber haben auch das Recht, schon nach einem Tag eine Krankenstandsbestätigung zu verlangen.


Was genau ist jetzt der Unterschied? Eine Krankschreibung, oder auch Krankenstandsbestätigung genannt, ist ein vom Arzt ausgestelltes Attest, das deine Arbeitsunfähigkeit offiziell bestätigt. Diese Untersuchung kannst du ganz einfach bei deinem Hausarzt machen und sie kostet dich 10 Euro. Diese Kosten musst du selber übernehmen. Wichtig zu wissen ist, dass in diesem Attest nur festgestellt werden muss, dass du tatsächlich arbeitsunfähig bist. Es muss keine genaue Diagnose gestellt werden, da das deine Privatangelegenheit ist und deinen Arbeitgeber somit nicht betrifft.

Eine Krankmeldung rückwirkend auszustellen geht nur bis zu einem Tag. Also, sobald du merkst, dass du mehr als einen Tag zum auskurieren brauchst, mache dich am besten sofort auf den Weg zu deinem Arzt.


Du musst unbedingt beachten, dass du dich zuerst bei deinem Vorgesetzten krank meldest und dann innerhalb der innerbetrieblichen Frist deine Krankenstandsbestätigung einreichst. Wenn du dir also am ersten Tag deines Fehlens schon eine Bestätigung vom Arzt holst und diese z.B. schon am Nachmittag deinem Vorgesetzten zukommen lässt, deinen Chef aber vorerst nicht über dein Fehlen informierst, kannst du trotzdem in Schwierigkeiten geraten. Um es gar nicht soweit kommen zu lassen, gib deinem Unternehmen einfach sofort Bescheid!

Dauer der Krankmeldung

Auf deinem Krankschreiben muss immer genau festgelegt werden, bis wann du freigestellt bist. Bist du bis genannten Zeitpunkt immer noch nicht fit, musst du einfach wieder zu deinem Arzt gehen und nach einer weiteren Arbeitsunfähigkeitsmeldung bitten. In den nächsten Absätzen wirst du mehr über die finanzielle Regelung erfahren.

Entgeltfortzahlung im Krankenstand

Du kannst erleichtert sein, denn solange du deinen Pflichten nachgegangen bist, hast du auch Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankenstand. Zusammengefasst haben aber diese Personen Anspruch darauf:

  • ASVG-pflichtversicherte Arbeiterinnen/Arbeiter bzw. Angestellte
  • Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer
  • Geringfügig Beschäftigte, die eine Selbstversicherung nach § 19a ASVG abgeschlossen haben
  • Neue Vertragsbedienstete

Ebenso haben auch Personen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankenstand, die eine bestehende Vollversicherung haben. Doch wie sieht das für Schüler oder Studenten aus, die gerne mal geringfügig angestellt sind? Wenn du mehrfach geringfügigen Beschäftigungen nachgehst und dein monatliches Einkommen über die Geringfügigkeitsgrenze kommt, hast du auch die Möglichkeit Entgeltfortzahlung im Krankenstand zu beziehen.

Entgeltfortzahlung im Krankenstand durch meinen Arbeitgeber

Wie lange dein Arbeitgeber dein Gehalt auszahlt, hängt davon ab, wie lange du schon im Unternehmen bist:

  • In den ersten fünf Jahren in einem Unternehmen: dein Arbeitgeber zahlt für die nächsten sechs Wochen 100% deines Gehalts. Bist du länger als sechs Wochen krank, muss dir dein Chef nur mehr 50% auszahlen.
  • Ab deinem sechsten Jahr in einem Unternehmen: dein Arbeitgeber zahlt die nächsten acht Wochen bis zu 100% deines Gehaltes aus.

Insgesamt kann sich das bis zu 12 Wochen erstrecken (dabei handelt es sich aber um 15+ Jahre in einem Unternehmen). Nach jeweils weiteren vier Wochen muss dein Vorgesetzter dir nur mehr die Hälfte deines Gehalts zahlen.

Und was passiert nachdem die letzten vier Wochen auch vorbei sind? Keine Sorge, so schnell landest du nicht auf der Straße! Das bedeutet, nachher muss dein Vorgesetzter nicht mehr für dein Geld aufkommen, sondern du beziehst dein Geld von der Sozialversicherung. Juhu!

Nach dem Wegfallen des vollen Gehalts zahlen die Kassen für die nächsten 4 Wochen 50% deines Gehalts. Dauert deine Krankmeldung länger, hast du Anspruch auf 100% Auszahlung durch die Krankenkasse

Wie lange kann ich die Entgeltfortzahlung im Krankenstand beziehen?

Insgesamt kannst du 78 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse beziehen, außer dein Arbeitgeber zahlt dich die ersten sechs Wochen selber aus. Diese werden abgezogen und dir bleiben noch weitere 72 Wochen. Sollte der Fall eintreten, dass du noch immer arbeitsunfähig bist, sollte man deinen Zustand überprüfen und übere weitere Maßnahmen nachdenken, wie eventuelle Überführung in die Berufsunfähigkeit.

Krankenstand im Urlaub

Bist du während deines Urlaubs weniger als 3 Tage krank, werden diese Tage als verbrauchte Urlaubstage angerechnet. Wenn du jedoch länger als 3 Tage krank bist oder einen Unfall hast, kannst du in den Krankenstand im Urlaub gehen. Deine Krankenstandstage werden dann nicht von deinen Urlaubstagen abgezogen. Um jedoch einen zulässigen Krankenstand im Urlaub zu haben, lies dir doch genaueres in unserem Artikel zum Urlaubsanspruch durch. Dort findest du weitere Informationen zum Krankenstand im Urlaub.

Kann ich im Krankenstand gekündigt werden?

Nur weil du krank gemeldet bist, heißt das leider nicht, dass du vor einer Kündigung geschützt bist. Arbeitgeber müssen trotzdem alle Kündigungsfristen- und termine einhalten.

Wenn du mehr über die Regelungen einer Kündigung erfahren möchtest, kannst du dich gerne in unserem passenden Blog schlau machen.

Was du auf jeden Fall beachten solltest
Du verlierst deinen Anspruch auf Krankengeld, wenn du durch dein eigenes Verhalten arbeitsunfähig wirst. Dabei handelt es sich um Alkohol- oder Drogenmissbrauch und auch Gewalttaten (Teilnahme an einer Prügelei). Ebenso ist es wichtig, Anordnungen deines Arztes zu befolgen und keinen Tätigkeiten nachgehen, die deine Genesung beeinträchtigen könnten, wie z.B. durch Schwarzarbeit, Besuch von Freizeitparks, Sport etc. Bei Nichtbeachtung kann dir nämlich dein Krankengeld gestrichen werden.

Ich hoffe dieser Beitrag konnte deine Fragen rund um das Thema ‘Krankmelden’ beantworten und dir weiterhelfen. Um herauszufinden, wie du am besten auf dich und deine Gesundheit schaust, könnte dich auch unser Blog zur “Work Life Balance” interessieren.

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