Urlaubsanspruch

Du möchtest wissen, wie hoch dein Urlaubsanspruch ist, wie du deinen Urlaubsanspruch berechnest oder was passiert, wenn du im Urlaub krank wirst? Bei uns erfährst du alles, was du wissen musst und die wichtigsten Regeln, die es zum Thema Urlaubsanspruch zu beachten gilt!

Urlaubsanspruch Berechnen

Wie also kannst du deinen Urlaubsanspruch berechnen? Zunächst einmal gilt es zu klären, wie dein Urlaubsanspruch allgemein aussieht. Arbeitest du 6 Werktage die Woche, hast du einen Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr. Arbeitest du 5 Werktage die Woche, beträgt dein Urlaubsanspruch 25 Tage. Werktage sind alle Kalendertage, mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen. Auch wichtig zu beachten ist, dass in der Anfangsphase deines Jobs, du erst anteilig Anspruch auf den Urlaub hast. So hast du in den ersten 6 Monaten zunächst pro Monat Anspruch auf 2 (bei einer 5-Tage-Woche), beziehungsweise 2,5 Urlaubstage (bei einer 6-Tage-Woche). Nach 6 Monaten, also mit Beginn des 7. Monats, hast du dann Anspruch auf deinen kompletten Jahresurlaub. Es kann sein, dass dein Arbeitgeber dir noch zusätzliche Urlaubstage dazugibt – schau am besten in deinem Arbeitsvertrag nach oder frag in deiner Personalabteilung nach, wie hoch genau dein Urlaubsanspruch noch ist und wie sich dieser berechnen lässt.

Außerdem wichtig zu beachten ist, dass dein Urlaubsanspruch nach 3 Jahren verjährt. Das heißt, du kannst deinen Jahresurlaub nur maximal 3x ansparen. Dein Urlaubsanspruch muss außerdem natürlich immer von deinem Arbeitgeber bewilligt werden. Wurde dieser bewilligt, kann dieser nicht mehr gestrichen werden, außer es handelt sich um einen wirtschaftlichen Grund der Firma.

Krankenstand im Urlaub

Wie sieht es mit dem Krankenstand im Urlaub aus? Was passiert also, wenn du in deinem Urlaub krank werden solltest? Bist du bis zu 3 Tage krank, zählen diese 3 Tage noch als Urlaub. Erst wenn die Krankheit länger als 3 Tage andauert, werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaubsverbrauch angerechnet. Nach dreitägiger Krankheitsdauer musst du unverzüglich deinem Arbeitgeber über den Krankenstand im Urlaub Bescheid geben und nach deinem Urlaub deinem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen.

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