Geringfügige Beschäftigung

Die geringfügige Beschäftigung - Gerade als Studenten arbeiten wir besonders gerne in diesem Arbeitsverhältnis, denn es ist flexibel und benötigt nicht viel Zeitaufwand. Doch was ist das eigentlich genau? Gibt es bestimmte Regelungen und Vorschriften? Alles was du über die geringfügige Beschäftigung wissen solltest, erfährst du in diesem Artikel.

Was bedeutet geringfügige Beschäftigung und Geringfügigkeitsgrenze?

Du bist geringfügig beschäftigt, wenn du nicht mehr als 460,66€ pro Monat verdienst. Besonders viele Studenten arbeiten gerne in einer geringfügigen Beschäftigung, da man keinen regelmäßigen Beruf nachgehen muss und man somit auch nicht über die Zuverdienstgrenze von 10.000€ für die Studienbeihilfe im Jahr kommt. Ein weiterer Vorteil ist auch die Flexibilität. Du möchtest z.B. während der Prüfungszeit etwas weniger arbeiten? Bei den meisten geringfügigen Jobs ist das überhaupt kein Problem, denn die Zeiteinteilung liegt ganz bei dir.

Geringfügige Beschäftigung Stundenanzahl

Bei einer geringfügigen Beschäftigung ist die Stundenanzahl nicht ausschlaggebend, sondern dein monatliches Einkommen und dein Stundenlohn. Sobald du mehr als 460,66€ im Monat verdienst, kommst du über die Geringfügigkeitsgrenze und es kommen Zusatzzahlungen auf dich zu.

Das Ausmaß und der Zeitaufwand der Tätigkeit sind zwischen dir und deinem Arbeitgeber auszumachen.Die Zeiteinteilung kann nicht einseitig festgelegt werden und muss auch immer schriftlich miteinander vereinbart werden. So kann bei einer geringfügigen Beschäftigung die Stundenanzahl bei jedem anders aussehen. Fällt deine Arbeitszeit auf einen Feiertag, muss dir dein Entgelt ebenso ausgezahlt werden. Möchtest du mehr über die verschiedenen Arbeitszeitmodelle in Österreich erfahren? Wirf einen Blick auf unseren entsprechenden Artikel!

Arbeitsrechtlichen Ansprüche bei einer geringfügigen Beschäftigung

Wenn du regelmäßig einer geringfügigen Beschäftigung nachgehst, gelten dieselben Regelungen wie für Teilzeit und Vollzeit Angestellte. Sie haben das Recht auf:

  • Urlaubsanspruch
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Pflegefreistellung
  • Abfertigung
  • Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld)

Ist man während einer geringfügigen Beschäftigung versichert?

Die gute Nachricht zuerst: Du bist auf jeden Fall unfallversichert, wenn du in einem geringfügigen Verhältnis arbeitest. Jedoch bist du nicht kranken-, pensions- und arbeitslosen­versichert. Wenn du aber im Monat über die Geringfügigkeitsgrenze kommst, bist du automatisch vollversichert. Die anfallenden Versicherungsbeiträge musst du dann im folgenden Jahr nachzahlen. Also aufpassen! Damit du nicht im nächsten Jahr eine große Rechnung von Nachzahlungen bekommst, solltest du die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten. Ebenso solltest du beachten, dass du nicht arbeitslosenversichert bist, wenn du in einem geringfügigen Verhältnis arbeitest.

Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, sich selbst zu versichern. Du zahlst im Monat ca. 65€ und bist vollwertig Kranken- und Pensionsversichert. In diesem Fall hast du auch den Anspruch auf Wochengeld und Krankengeld.

Vorteile eines geringfügigen Jobs

Besonders als Student arbeitet man gerne in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis. Man ist viel flexibler, kann sich seine Arbeitszeit individuell einteilen, man kommt nicht über die Zuverdienstgrenze für die Studiengebühren und das Geldbörserl freut sich auch. Die beliebtesten geringfügigen Jobs für Studenten sind:

  • Promoter/Promoterin
  • Fundraiser/Fundraiserin
  • Catering Jobs
  • Eventmitarbeiter
  • Essenslieferant

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