Mobbing am Arbeitsplatz

Nicht jeder Konflikt am Arbeitsplatz kann als Mobbing charakterisiert werden. So, wie es auch keine gesetzliche Definition von Mobbing in Österreich gibt. Doch wann genau wird von Mobbing am Arbeitsplatz gesprochen und wie kannst du als Einzelperson dagegen vorgehen? Das Verhalten unter Arbeitnehmern, welches darauf abzielt, eine bestimmte Person auszugrenzen, zu entmutigen, verletzen und einzuschüchtern, ist als Mobbing bekannt.

Anzeichen für Mobbing

Mobbing wird stets anhand von Einzelfällen ermittelt, dabei können je nach Situation und Fall auch die Anzeichen unterschiedlich sein. Arbeitnehmer können sich von Mitarbeitern in derselben Position verletzt fühlen oder auch von ihren Vorgesetzten, diese Art von Mobbing wird als Bossing bezeichnet. Geschlechtliche Diskriminierung, Beschimpfungen, Verbreiten von Gerüchten, Ausgrenzungen und Schikanen sind nur einige wenige Gründe und Anzeichen für Mobbing, die zu einem berechtigten Austritt des gemobbten Mitarbeiters oder einer Schadenersatzforderung führen können.

Mobbing und seine Folgen

Generelles Mobbing, ob in der Schule oder am Arbeitsplatz, führt zu psychischen und physischen Schäden, die oftmals sogar irreparabel sind. Folgen, wie:

  • Kopfschmerzen
  • Stresszustände
  • Konzentrationsbeschwerden
  • Magen-Darm Erkrankungen
  • Angstzustände
  • Schlafstörungen
  • Depressionen

tauchen vermehrt bei Opfern von Mobbing auf. Arbeitgeber und Kollegen könnten diese Folgen des Mobbings nicht immer bewusst werden, da jeder Mensch auch eine andere Toleranzgrenze besitzt. Doch eine häufige Krankmeldung und die Verminderung der Produktivität und Konzentration sind dafür erste Anzeichen.

Mobbing und das Arbeitsrecht

Der erste Schritt, wenn du Mobbing am Arbeitsplatz bemerkst oder davon betroffen bist, ist es sich an den Betriebsrat oder die Mobbingberatungsstellen, in der Arbeiterkammer, zu wenden. Um deinen Einzelfall besser darzustellen, wird dir dann empfohlen ein Mobbing-Tagebuch zu führen. Mit diesem geführten Tagebuch trittst du an den Arbeitgeber, der im Rahmen seiner Fürsorgepflicht, für die Unterbindung des Mobbing unverzüglich handeln muss. Abmahnungen, Versetzungen oder gar die Kündigung sind Konsequenzen, die die Mobber zu erwarten haben. Bleibt der Arbeitgeber jedoch untätig bezüglich des Mobbings, ist er dem Betroffenen schadensersatzpflichtig. Ob es sich dabei um einen immateriellen Schadensersatz, wie Schmerzensgeld, oder die Übernahme von Vermögensschäden, wie Medikamente und Ärzte handelt, das erschließt sich von der Situation und dem Betroffenen.

Mobbing und Prävention

Unabhängig davon gilt jedoch, dass Mobbing am Arbeitsplatz stets zu unterbinden ist, bevor es zu psychischen und physischen Schäden sowie zu einem Schadenersatz führt. Prävention ist hierbei das wichtige Stichwort. Dazu gehört in erster Linie eine offene Kommunikationskultur im Unternehmen. Dabei soll nicht nur die Konfliktfähigkeit der Arbeitnehmer gesteigert, sondern auch Kritik und Lob ausgeübt werden. Weiterhin muss ein starkes Bewusstsein gegenüber Mobbing geschaffen und Vorsorgearbeit geleistet werden. Solidarität und eine starke Gruppendynamik sind hier überaus wichtig, aber auch Betroffene müssen sich im Fall der Fälle seelisch unterstützt fühlen und keine Angst haben, Mobbing am Arbeitsplatz zu melden.

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