Urlaubsgeld

Zunächst einmal stellt sich die Frage: Was ist Urlaubsgeld überhaupt? Als Urlaubsgeld bezeichnet man eine Sondervergütung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zum regulären Gehalt zukommen lässt. Diese zusätzliche Zahlung soll dem Mitarbeiter einen Urlaub ermöglichen. Nicht zu verwechseln ist das Urlaubsgeld mit dem Weihnachtsgeld. Weihnachtsgeld wird umgangssprachlich auch als 13. Gehalt bezeichnet, da es in Form eines weiteren Gehalts meist im November oder Dezember ausgezahlt wird. Beim Urlaubsgeld kann es sich um einen Zuschuss oder ein volles Gehalt handeln. Des Weiteren gilt es das Urlaubsgeld und das Urlaubsentgelt voneinander zu unterscheiden. Beim Urlaubsentgelt handelt es sich um die Gehaltsfortzahlung während des Urlaubs.

Wann bekommt man das Urlaubsgeld?

Wir wissen nun also schon mal, was Urlaubsgeld überhaupt ist, aber wann bekommt man das Urlaubsgeld? Das hängt vom jeweiligen Tarifvertrag ab, denn dort ist festgelegt, wann der Arbeitgeber Sonderzahlungen überweist. In den meisten Fällen wird das Urlaubsgeld im Juni oder Juli ausgezahlt.

Dennoch gilt zu betonen, dass die Auszahlung von Urlaubsgeld für Arbeitgeber nicht gesetzlich verpflichtend ist, das bedeutet also, dass nicht jeder Urlaubsgeld bekommt. Es handelt sich eher um ein Extra vonseiten des Unternehmens und wenn ein Urlaubsgeld nicht vorab vertraglich vereinbart wurde, hat ein Arbeitnehmer auch keinen Anspruch auf Urlaubsgeld. Ein Anspruch besteht somit, wenn er im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgehalten wird. Und falls du keine Ahnung hast, was diese verschiedenen Vertragsarten bedeuten, erfährst du hier übrigens mehr!

Kurzarbeit Urlaubsgeld

Bei der Kurzarbeit handelt es sich um eine vorübergehende Verringerung der Arbeitszeit aufgrund einer Krisensituation. Das aktuellste Beispiel dafür ist die Corona-Krise, in welcher viele Unternehmen Kurzarbeit beantragten. Aber wie siehts mit dem Urlaubsgeld während der Kurzarbeit aus? Da Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld haben, muss davon ausgegangen werden, dass während der Kurzarbeit kein Urlaubsgeld ausgezahlt wird. Legt der Arbeitsvertrag allerdings eine Zahlung des Urlaubsgeldes während der Kurzarbeit fest, so muss dieses natürlich ausgezahlt werden. Für Urlaubsgeld während der Kurzarbeit gibt es also kein klares Ja oder Nein, da dies abhängig von vertraglichen Vereinbarungen ist.

Urlaubsgeld berechnen

Da es keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt, ist die Höhe des Betrags nicht festgelegt und daher unterschiedlich zu berechnen. Im Tarif- oder Arbeitsvertrag lässt sich dies aber nachlesen, zum Beispiel unter dem Punkt “Sonderzahlungen”. Die Höhe des Betrags orientiert sich im Normalfall am Monatsgehalt eines Arbeitnehmers. Das Urlaubsgeld kann dabei einem ganzen Monatsgehalt entsprechen, oder zum Beispiel einem gewissen prozentualen Anteil des Monatsgehalts darstellen. Den vollen Betrag des Urlaubsgeldes bekommt ein Arbeitnehmer natürlich nur dann, wenn er das ganze Jahr im Unternehmen gearbeitet hat. Ist man beispielsweise erst seit sechs Monaten im Betrieb, so wird das Urlaubsgeld meist anteilig berechnet und ausgezahlt. Aber wie berechnet man das Urlaubsgeld? Nachdem im Vertrag nachgeschaut wurde, wie die Höhe des Urlaubsgelds ermittelt wird, lässt sich der Betrag online sehr leicht berechnen.

In diesem Sinne: Einen schönen Urlaub wünschen wir!

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