Vertragsarten

In Österreich gibt es viele verschiedene Vertragsarten. Im Vertrag wird festgelegt wie viele Stunden du arbeiten wirst, wie viel Geld du verdienst und welche Aufgaben du in der Arbeit haben wirst. Du stehst gerade kurz vor deinem ersten Job oder Praktikum und hast dich zuvor noch nie wirklich mit Arbeitsverträgen beschäftigt? Dann wird es nun höchste Zeit! Bevor du deinen ersten Vertrag unterzeichnest, solltest du dich über die verschiedenen Vertragsoptionen schlau machen und deine Arbeitnehmerrechte kennen. Du benötigst einen Überblick über alle Vertragsarten, um dich damit vertraut machen zu können? Im folgenden findest du Erklärungen zu den gängigsten Vertragsarten. Mach dich schlau!

Kollektivvertrag

Zunächst einmal zu den Basics. Jeder sollte vor seinem ersten Job wissen, was ein Kollektivvertrag ist. In Deutschland wird er auch Tarifvertrag genannt. Dieser zählt zu den wichtigsten Vertragsarten und ist eine allgemeine, gesetzlich festgelegte, vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Alles zum Arbeitsverhältnis wird darin festgelegt. Der Vertrag gibt Auskunft über die Regelung der Arbeitsbedingungen und Entlohnung. Das heißt Mindestgehalt, Gehaltszulagen für Überstunden, Feiertage und Urlaubsgeld werden beschlossen. Der Kollektivvertrag wird einheitlich für eine gesamte Berufsbranche bestimmt. Alle Gesetze die darin beschlossen werden, sind für die gesamte Branche gültig. Vor allem dient der Kollektivvertrag dazu gleiche und vor allem faire Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen zu schaffen und auch ein Machtgleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer herzustellen. Sowohl die Interessen der Arbeitgeber also auch der Arbeitnehmer sollen dabei optimal vertreten werden.

Was jedoch ist der Unterschied zwischen einem Kollektivvertrag und einem normalen Arbeitsvertrag? Ist das nicht dasselbe?

Nein ist es nicht! Der Arbeitsvertrag ist ein individuell zusammengestellter Vertrag, der nur für dich persönlich gültig ist. Das heißt es werden individuelle Arbeitsbedingungen für dich bestimmt und mit dir persönlich abgesprochen. Der Kollektivvertrag hingegen wird für eine gesamte Berufsbranche festgelegt. Deshalb dürfen in deinem persönlichen Arbeitsvertrag keine Regelungen vorkommen, die schlechter als im festgelegten Kollektivvertrag sind. Schaue dir deshalb immer vor der Besprechung deines Arbeitsvertrags den Kollektivvertrag an, um zu wissen, welche Rechte dir zustehen.

Werkvertrag

Für all jene die gerne flexibel arbeiten wollen, ist der Werkvertrag mit Sicherheit einer der interessantesten Vertragsarten. Bei einem Werkvertrag verpflichtet man sich für Herstellung eines Werks für jemand anderen. Dabei wird dir nicht vorgeschrieben wo, wann und wie du arbeitest. Dies bleibt dir selbst überlassen und deshalb kannst du ganz selbstständig arbeiten. Du musst einzig und alleine das Werk bis zu dem vereinbarten Zeitpunkt fertig stellen. Du schuldest in der Zeit des Werkvertrags die selbstständige Erstellung des Werkes unter Verwendung eigener Arbeitsmittel. Dabei musst du bei keinem Arbeitsplatz anwesend sein. Lieferst du das Werk nicht zum vereinbarten Zeit, verlierst du den Anspruch auf die vereinbarte Entlohnung. Eine Verringerung davon ist die Folge. Wurde das Werk erbracht, endet das Dienstverhältnis automatisch. Der Werkvertrag ist dir trotz dieser Erklärung noch immer etwas unklar? Kein Problem! Folgendes Beispiel wird dir näher verdeutlichen, wie dieses Dienstverhältnis zu verstehen ist: Als EDV Spezialist erarbeitest du eine neue Programmsoftware für eine Firma. Bis Ende des Jahres soll das Projekt beendet werden. Bei zeitgerechter Vollendung des Auftrages bekommt man ein Honorar von 9.000€. Dieser Vertrag ist für all jene relevant, die selbständiges Arbeiten und flexible Zeiteinteilung bevorzugen und ihre Arbeit ohne Ortsabhängigkeit ausführen wollen.

Freier Dienstvertrag

Ähnlich dem Werkvertrag ist ein freier Dienstvertrag. Wie beim Werkvertrag stehst du bei einem freien Dienstvertrag einem Auftraggeber für eine gewisse Zeit als Arbeiter zur Verfügung. Du bist dabei zeittechnisch und ortstechnich vom Unternehmen unabhängig. Als Arbeitnehmer arbeitest du jedoch meiste Zeit mit den von der Firma zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel. Bei diesem Arbeitsverhältnis wird man unter anderem weniger kontrolliert und ist nicht wirklich intensiv in den Betrieb eingebunden. Was diesen Vertrag vom Werkvertrag unterscheidet ist, dass du das Recht auf einen Vertreter für deine Arbeit hast, der genauso gut fachlich ausgebildet ist wie du. Ein weiterer Unterschied zum Werkvertrag ist folgender: Auch wenn das Ergebnis der erstellten Arbeit nicht den Vorstellungen des Arbeitgebers entspricht, hat man Anspruch auf das vereinbarte Entgelt.

Befristeter Dienstvertrag

Der Werkvertrag und freie Dienstvertrag zählen zu den befristeten Dienstvertragen. Eine neue Information, die zuvor noch nicht erwähnt wurde ist, dass in einem befristeten Dienstverhältnis eine vorzeitige Kündigung nicht möglich ist. Dies ist nur möglich, wenn zuvor etwas im Vertrag diesbezüglich vereinbart wurde.

Unbefristeter Dienstvertrag

Wie der Namer schon sagt, hat ein unbefristeter Dienstvertrag kein definiertes Ende der Zusammenarbeit. Allerdings kann der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nur einmal einen unbefristeten Dienstvertrag ausstellen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn der Arbeitnehmer für ein bestimmtes Projekt wieder angestellt wird. Dementsprechend gelten für die Kündigung des unbefristeten DIenstvertrages eigene Fristen, die eingehalten werden müssen.

Aufhebungsvertrag

Der Aufhebungsvertrag kann ganz einfach erklärt werden. Darin wird festgelegt, dass das Dienstverhältnis zu einem gewissen Zeitpunkt aufgelöst wird. Die Frage stellt sich nun warum dieser überhaupt zum Einsatz kommt? Entweder möchte ein langwieriger Kündigungsprozess umgangen werden oder Personalkosten eingespart werden. Beachte dabei folgendes: Bei einem Aufhebungsvertrag gibt es keine Kündigungsfrist, keinen Kündigungsschutz und es ist auch keine Begründung zur Kündigung notwendig.

Praktikumsvertrag

Ein Praktikum ermöglicht Menschen, die sich in der Ausbildung befinden, Einblicke ins Berufsleben. Unterschiedliche Praktika können unterschiedliche Vertragsarten mit sich bringen. Welche Form von Vertrag geschlossen wird, hängt vom jeweiligen Praktikum ab. Wichtig ist, dass du dich bei einem Praktikum nicht abzocken lässt! Deshalb geben wir dir über die gängigsten Formen von einem Praktikumsvertrag Bescheid.

Ein Praktikumsvertrag kann als Arbeitsverhältnis, freies Dienstverhältnis oder Ausbildungsverhältnis geschlossen werden. Wird im Vertrag ein normales Arbeitsverhältnis geschlossen dann gelten alle Beschließungen von einem normalen Arbeitsvertrag und deren Kollektivvertrag. Wird der Praktikumsvertrag jedoch als freier Dienstvertrag oder Ausbildungsvertrag geführt, dann liegt kein Schutz des Arbeitsrechts vor. Das heißt, es gelten nicht die Bestimmungen des Kollektivvertrags. Deshalb sind Gehalt, Lohn, Sonderzahlungen und Urlaubsgeld nicht fix festgelegt. Entweder muss das Praktikum verpflichtend gemacht werden oder es wird freiwillig absolviert. Dies entscheidet darüber, welcher Arbeitsvertrag geschlossen wird. Ist das Praktikum ein Pflichtpraktikum dann wird in den meisten Fällen ein normales Arbeitsverhältnis geschlossen. Ein normales Arbeitsverhältnis wird geschlossen, wenn folgende Punkte vorliegen:

  • Der Praktikant wird in die gesamte betriebliche Organisation eingegliedert;
  • Arbeitszeit und -ort sind fix festgelegt;
  • Arbeitgeber gibt Aufgaben vor;
  • Wird vom Auftraggeber regelmäßig kontrolliert

Dabei gelten alle allgemein festgelegten Rechtsgrundlagen. Außerdem muss darin auch auf den Kollektivvertrag Rücksicht genommen werden. Wenn das Erlernen von neuen Fähigkeiten im Vordergrund steht, wird meistens ein Ausbildungsverhältnis geschlossen. Dabei sind die Regelungen weniger streng und der Arbeitsvertrag wird freier gestaltet. Wird zwar Arbeit geleistet, jedoch muss das Praktikum nicht verpflichtend absolviert werden, besteht kein Abhängigkeitsverhältnis. Dann wird oftmals ein freies Dienstverhältnis geschlossen. Dabei wird vom Arbeitgeber nur die zu erbringende Arbeit vorgegeben. Wie die Arbeit erbracht wird ist ganz egal.

Um zu verhindern, dass du als Praktikant abgezockt bzw. den Rechten entsprechend behandelst wirst, kläre vor dem Beginn deines Praktikums folgende Punkte ab:

  • Welche Aufgaben wirst du ausführen;
  • Anfang und Ende des Praktikums;
  • Arbeitszeit und -ort;
  • Gehalt;
  • Urlaubsanspruch;
  • Entwicklungsplan: Welche Weiterbildungsmaßnahmen sind für dich geplant.

Kettenarbeitsvertrag

Ein Kettenarbeitsvertrag ist die Aneinanderreihung von befristeten Dienstverhältnissen. Das heißt, es gelten dabei genau dieselben Regeln wie bei dem befristeten Dienstvertrag. Jedoch birgt diese Art von Vertrag Gefahren, da Arbeitnehmerschutzbestimmungen leichter umgangen werden können. Es gibt dabei beispielsweise keinen Kündigungsschutz. Sei also vorsichtig bei der Schließung dieses Vertrages und sei sicher, dass du alle wichtigen Punkte mit dem Arbeitgeber abgeklärt hast, bevor du etwas unterzeichnest!

Du möchtest wissen, was alles in einem Arbeitsvertrag vorkommen soll? Dann lies dir unseren passenden Kategorie Arbeitsvertrag durch und finde es heraus!

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