Papamonat und das Väterkarenzgesetz

Bisher sind meistens Frauen nach der Geburt eines Kindes alleine Zuhause geblieben und der Vater war für die finanzielle Absicherung zuständig. Jedoch befinden wir uns nun in einer modernen Gesellschaft, in der immer mehr Männer den sogenannten “Papamonat” in Anspruch nehmen, um ihre Familie bestmöglichst zu unterstützen. Sie wollen für ihre Familie da sein und gerade nach der Geburt eines Kindes die Frau unterstützen. Das Motto lautet nämlich: Teamwork! Dafür bietet sich der Papamonat, oder auch Väterkarenz genannt, perfekt an, da er die gemeinsame Betreuung des Kindes in den ersten Lebenswochen ermöglicht. Was der Papamonat genau ist und was man dabei alles beachten muss, erzählen wir dir hier.

Für wen gilt das Väterkarenzgesetz?

Bisher hatten nur Väter, die im öffentlichen Dienst zuständig waren, Anspruch auf eine Väterkarenz. Das hat sich jedoch geändert. Unter gewissen Voraussetzungen gibt es nun die Möglichkeit, dass alle Väter den Papamonat nutzen können.

  • Es muss ein gemeinsamer Haushalt geführt werden
  • Die Meldefristen an den Arbeitgeber müssen beachtet werden
  • Eine Mindestbeschäftigungsdauer oder eine gewisse Betriebsgröße ist nicht notwendig

Es gibt 3 gültige Modelle in Österreich:

  • Väterfrühkarenz im öffentlichen Dienst: Bundesbedienstete können sich maximal 4 Wochen während des Mutterschutzes (innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt des Kindes) unbezahlt frei nehmen
  • Väterfrühkarenz im Kollektivvertrag: In manchen Branchen ist die Väterkarenz im Kollektivvertrag festgelegt, jedoch kann die Regelung von Fall zu Fall unterschiedlich sein. In der Privatwirtschaft gibt es auch die Möglichkeit, einen bezahlten Papamonat zu bekommen
  • Unbezahlter Urlaub / Vereinbarte Freistellung: Grundsätzlich ist ein unbezahlter Urlaub oder eine vereinbarte Karenz für jeden möglich und muss einfach mit dem Arbeitgeber geregelt werden

Wie sieht das Ganze für gleichgeschlechtliche Paare aus? Gilt für sie auch das Väterkarenzgesetz? Die Antwort lautet: Ja! Wenn eine Frau durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung schwanger geworden ist, kann ihre Partnerin Anspruch auf den Babymonat geltend machen. Ebenso gibt es auch die Möglichkeit für Eltern, die ein Kind adoptieren, bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres in Frühkarenz zu gehen. Jedoch muss man zuerst klären, ob man die Voraussetzungen dafür erfüllt.

Papamonat beantragen

Das Beste ist, sobald wie möglich mit dem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und ihn darüber zu informieren, dass man den Papamonat beantragen möchte. Man muss bis spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin beim Arbeitgeber den Papamonat beantragen. Es gibt Sonderregelungen für Geburten im September, Oktober und November. Hier kann die Frist von drei Monaten unterschritten werden, um den Papamonat zu beantragen. Nach der Geburt des Kindes muss man den Arbeitgeber sofort davon informieren und spätestens nach einer Woche muss der tatsächliche Antritt des Papamonats mitgeteilt werden.

Wie lange hat man Anspruch auf eine Väterkarenz?

Nach der Geburt des Kindes besteht für die Mutter ein Beschäftigungsverbot von acht Wochen (Mutterschutz). Nach der Entbindung einer Früh-oder Mehrlingsgeburt, sowie einem Kind mit Beeinträchtigung wird das Verbot auf 12 Wochen verlängert. In diesem Zeitraum hat der Vater die Möglichkeit, für vier Wochen in Karenz zu gehen.

Gibt es einen Kündigungsschutz während des Papamonats?

Ich habe eine tolle Nachricht: Ja, es gibt einen Kündigungsschutz für Väter! Dieser beginnt mit der Vorankündigung und frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Nach dem Ende des Papamonats ist der Kündigungsschutz noch weitere vier Wochen gültig.

Steht einem während dem Papamonat Geld zu?

Bei der Väterkarenz handelt es sich um eine Dienstfreistellung von der Arbeit, für die der Arbeitgeber kein Entgelt zahlen muss. Stattdessen gibt es die Möglichkeit, den Familienbonus zu beziehen. Dieser beträgt 22,60 Euro pro Tag bzw. ca. 700 Euro im Monat und ist wieder an ein paar Voraussetzungen gebunden.

  • Der Familienbonus muss mit einem eigenen Antragsformular beantragt werden. Man hat bis zu 91 Tage nach der Geburt Zeit den Antrag bei seinem Sozialversicherungsträger zu stellen (z.B. Salzburger Gebietskrankenkasse), wobei Mutter und Kind schon aus dem Krankenhaus entlassen worden sein müssen.
  • Insgesamt kann der Familienbonus 28, 29, 30 oder 31 Kalendertage lang bezogen werden und muss innerhalb von 91 Tagen nach der Geburt in Anspruch genommen werden.
  • Für das Kind muss Familienbeihilfe bezogen werden
  • Es muss ein gemeinsamer Haushalt geführt werden bzw. muss man den gleichen Hauptwohnsitz teilen.
  • Um den Familienbonus zu beantragen, muss der Vater mindestens 182 Tage (ca. 6 Monate) durchgehend in einem Betrieb angestellt gewesen sein.
  • Wichtig: Falls das Beschäftigungsverbot der Mutter länger als 91 Tage gültig ist, kann der Papamonat zwar noch genutzt werden, jedoch verliert man nach dieser Frist den Anspruch auf den Familienbonus.
  • Während man den Familienbonus bezieht, darf der Vater nicht erwerbstätig sein und muss daher den Papamonat nutzen! Ebenso darf man keine Krankenstandsleistung oder Urlaubsgeld in dieser Zeit beziehen.
  • Nach dem Bezug des Familienbonus muss der Vater wieder seine Arbeit aufnehmen

Jetzt ist zwar die finanzielle Situation geklärt, jedoch stellt sich auch die Frage, ob man während der Väterkarenz auch kranken- und pensionsversichert ist? Auch hier lautet die Antwort: Ja, solange man den Anspruch auf den Familienbonus hat, ist man auch kranken- und pensionsversichert!

Hoffentlich sind jetzt alle Fragen zum Thema Papamonat bzw. zum Väterkarenzgesetz geklärt. Falls du mit dem Gedanken spielst, nach der Väterkarenz in ein neues Arbeitszeitmodell umzusteigen, um mehr Flexibilität im Alltag zu haben, lies dir doch unseren passenden Artikel dazu durch!

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