Arbeitszeitgesetz

Normalarbeitszeit, Ruhepausen, Überstunden, Nachtarbeit - all die Regelungen und Maßnahmen sind im Arbeitszeitgesetz niedergeschrieben, doch da kann man schnell mal den Überblick verlieren. Damit du nicht lange auf der Suche nach deinen Antworten sein musst, haben wir dir alles, was du über das Arbeitszeitgesetz wissen musst, zusammengefasst!

Allgemeines zum Arbeitszeitgesetz

Was versteht man eigentlich unter 'Arbeitszeit'? Darunter fällt die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit, jedoch ohne Ruhepausen. Solange du in einem Betrieb angestellt bist, fällt das Arbeiten von Zuhause oder einer Werkstatt ebenfalls unter deine Arbeitszeit und es gelten somit auch dieselben Maßnahmen, wie im Arbeitszeitgesetz.

Bist du bei mehreren Arbeitgebern angestellt? Hier ist es besonders wichtig darauf zu achten, dass deine Arbeitszeit insgesamt nicht die Höchstgrenze übertritt. Daher teile deinen Arbeitgebern mit, wenn du noch woanders angestellt bist und wie viele Stunden du insgesamt arbeitest!

Trifft das Arbeitszeitgesetz für bestimmte Personen- und Berufsgruppen nicht zu?
Für einige Berufsgruppen gibt es andere Regelungen, als im allgemeinen Arbeitszeitgesetz zusammengefasst. Darunter fallen:

  • Jugendliche
  • HausbesorgerInnen sowie HausbetreuerInnen
  • LenkerInnen von Kraftfahrzeugen
  • ArbeitnehmerInnen Eisenbahn-, Straßenbahn-, Schifffahrts- und Luftfahrtunternehmen
  • Bestimmte ArbeitnehmerInnen in Apotheken
  • ArbeitnehmerInnen in Land- und Forstwirtschaft
  • ArbeitnehmerInnen in Backwarenerzeugungsbetrieben
  • Hausangestellte
  • Bestimmte ArbeitnehmerInnen in Krankenanstalten

Die Normalarbeitszeit
Die gesetzliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche und 8 Stunden pro Tag. Es gibt auch Ausnahmen, wo die tägliche Arbeitszeit verlängert wird, jedoch muss diese ausgeglichen werden. Arbeitet man z.B. 9 Stunden pro Tag, kann man schon früher in das Wochenende starten und zwar mit einem sogenannten “kurzen Freitag”. So überschreitest du die Normalarbeitszeit nicht, kannst aber ein längeres Wochenende genießen. Ebenso gibt es die Möglichkeit, den Arbeitstag einen Tag früher zu beenden, solange die restlichen Stunden an einem anderen Tag nachgeholt werden. Natürlich muss das alles vorerst mit deinem Arbeitgeber abgesprochen und geklärt sein.

Wer es noch flexibler haben möchte, kann Gebrauch von einer Vier-Tage-Woche machen. Hast du schon mal davon gehört? Wie der Begriff schon sagt, arbeitest du nur vier Tage die Woche, für 10 Stunden pro Tag. Dafür darf an den restlichen drei Tagen nicht gearbeitet werden. Wenn du mehr über die verschiedene Arbeitszeitmodelle erfahren möchtest, wirf einen Blick auf unseren passenden Artikel!

Überstunden und Höchstarbeitszeit

Wenn es einmal viel zu tun gibt, kann es schnell dazu kommen, dass man Überstunden macht. Sie mögen anstrengend und lang sein, jedoch manchmal einfach auch notwendig. Um jedoch zu verhindern, dass man zu viel arbeitet und sich somit auspowert, gibt es auch hier bestimmte Regelungen, die im Arbeitszeitgesetz niedergeschrieben sind und auch eingehalten werden müssen.

Zu Überstunden kann es kommen, wenn die tägliche, aber auch die wöchentliche Normalarbeitszeit überschritten wird. Hierbei liegt die Grenze der Höchstarbeitszeit bei 12 Stunden pro Tag und bei 20 Stunden pro Woche. Das Gute jedoch ist: für Überstunden steht dir eine Überstundenpauschale von 50% zu oder du kannst einen Zeitausgleich anfordern. Für eine geleistete Überstunde stehen dir 1.5 Stunden Zeitausgleich zu. Auch nicht schlecht, oder?

Was passiert jedoch, wenn du dazu verpflichtet bist Überstunden zu leisten? Darf man das überhaupt? Ja, jedoch darf dein Arbeitgeber nur unter gewissen Voraussetzungen Überstunden anordnen:

  • Dein Arbeitsvertrag verpflichtet dich dazu, Überstunden zu leisten oder du stimmst zu;
  • Die Überstunden sind gesetzlich zulässig;
  • Die Höchstgrenzen der Arbeitszeit werden nicht überschritten.

Wenn du laut Arbeitsvertrag dazu verpflichtet bist Überstunden zu leisten, gilt das für eine Tagesarbeitszeit von 10 Stunden und 50 Stunden pro Woche. Die weiteren zwei Stunden sind dann nicht mehr verpflichtend, sondern völlig freiwillig.

Doch was, wenn eine persönliche Angelegenheit dazwischen kommt und man nicht in der Lage ist, seine verpflichtenden Überstunden zu leisten? Dann ist eine Interessenabwägung notwendig! Dein Arbeitgeber ordnet für einen bestimmten Tag Überstunden an, die aber auch an einem anderen Tag geleistet werden können. Du musst an diesem Tag jedoch z.B. ein Familienmitglied zum Arzt begleiten. Dann kommt eine Interessenabwägung ins Spiel und in diesem Fall ist dein Interesse, als Arbeitnehmer, wichtiger und du kannst die Überstunden ablehnen. Ebenso hast du das Recht Überstunden abzulehnen, wenn die Tagesarbeitszeit von 10 Stunden und die wöchentliche von 50 Stunden überschritten werden. Du musst keinen Grund angeben und darfst dadurch auch nicht benachteiligt werden.

Deine wohlverdienten Ruhezeit

Arbeitest du mehr als 6 Stunden am Tag, hast du dir eine Ruhezeit von 30 Minuten verdient. Du darfst selbst entscheiden, wie du deine Pause gestaltest und darfst auch den Betrieb verlassen.

Arbeitszeitgesetz Ruhezeit: Tägliche Ruhezeit
Nach dem Ende deines Arbeitstages müssen mindest 11 Stunden vergehen, bis deine nächste Schicht beginnt. Der Kollektivvertrag kann deine tägliche Ruhezeit auf 8 Stunden verkürzen, unter der Bedingung, dass in den nächsten 10 Tagen eine andere Ruhezeit entsprechend verlängert wird.

Arbeitszeitgesetz Ruhezeit: Wöchentliche Ruhezeit
In der Regel muss die Wochenendruhe am Samstag um 13 Uhr beginnen und beträgt eine Zeit von 36 Stunden. Jedoch gibt es auch für die Wochenendruhe ein paar Ausnahmen. Ein späterer Beginn ist in diesen Fällen möglich:

  • Notwendige Reinigungs-, Abschluss-, Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten;
  • Im Handel und handelsähnliche Dienstleistungen;
  • Beim Einarbeiten von Fenstertagen;
  • Im nicht durchlaufenden Schichtbetrieb.

Musst du aber während des Wochenendes arbeiten, steht dir ein anderer Tag unter der Woche zu, was dann Wochenruhe genannt wird.

Deine Wochenendruhe oder Wochenruhe muss in der Arbeitszeiteinteilung festgelegt sein. Wirst du aber während deiner eigentlich freien Zeit eingeteilt, steht dir in der folgenden Woche eine Ersatzruhe zu.

Möchtest du mehr über das Arbeitsrecht in Österreich erfahren oder herausfinden, auf was du bei einer Kündigung achten musst? Deine Antworten findest du in unserem Career Guide!

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