Die Rot-Weiß-Rot Karte

Mit der Rot-Weiß-rot Karte hat Österreich ein flexibles Punktesystem geschaffen, welches an den Bedarf des Arbeitsmarktes ausgerichtet ist. Dieses System erlaubt Unternehmen erstmals seit 2011 Fachkräfte nach Österreich zu holen, wenn es diese nicht am heimischen Arbeitsmarkt zu finden gibt. Die Rot-Weiß-Rot Karte ist somit ein kriteriengeleitetes Zuwanderungssystem, davon profitieren qualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten und deren Familienangehörige.

Punkte der Rot-Weiß-Rot Karte

Anhand von objektiven Kriterien können also Interessenten aus Nicht-EU-Staaten unmittelbar erfahren, ob sie für die Zuwanderung zugelassen sind bzw. welche Voraussetzungen es zu erfüllen gibt. Folgende Punkte der Rot-Weiß-Rot Karte gibt es zu beachten:

  • Qualifikation;
  • Berufserfahrung;
  • Alter;
  • Sprachkenntnisse;
  • Studium in Österreich (bei Hochqualifizierten).

Um herauszufinden, wie viele Punkte jemand erreicht und ob die objektiven Kriterien erfüllt werden, gibt es einen vorläufigen Punkterechner. Dieser ersetzt jedoch nicht die Prüfung der Punkte durch die österreichischen Behörden, noch wird nach dem Ergebnis sofort ein Antrag gestellt. Der vorläufige Rechner gilt dabei nur zur Orientierung und Überprüfung, ob die richtigen Dokumente vorhanden sind.

Die Rot-Weiß-Rot Karte Plus

Als Familienangehöriger, bzw. Drittangehöriger eines Inhabers der Rot-Weiß-Rot Karte hat man Zugang zu der Plus Karte. Zu den Drittangehörigen gehören Ehegatten/innen und eingetragene Ehepartner/innen, die zum Zeitpunkt des Antrags das 21. Lebensjahr vollendet haben, außerdem zählen dazu Kinder, einschließlich Adoptiv- und Stiefkinder, vor Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Rot-Weiß-Rot Plus Karte befähigt den Inhaber zu einer befristeten Niederlassung und zum unbeschränkten Arbeitsmarktzugang. Dabei ist die Rot-Weiß-Rot Karte Plus nicht auf einen bestimmten Arbeitgeber beschränkt, sondern lässt die Möglichkeit einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit offen . Diese Plus Karte wird für ein Jahr ausgestellt. Eine Ausnahme gibt es, wenn Drittangehörige seit 2 Jahren bereits in Österreich niedergelassen sind und das Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllen, dann ist die Rot-Weiß-Rot Karte Plus bis zu 3 Jahren gültig.

Rot-Weiß-Rot Karte und Antrag

Die Rot-Weiß-Rot Karte wird in der Regel von der Aufenthaltsbehörde erstellt. In manchen Fällen kann die Karte jedoch bereits im Ausland in der Vertretungsbehörde, wie zum Beispiel im Konsulat oder der Botschaft, beantragt werden.

Neben den Punkten gibt es noch wichtige Voraussetzungen, die es zu erfüllen gibt. Die Rot-Weiß-Rot Karte wird für 24 Monate ausgestellt und berechtigt den Inhaber zu einer befristeten Niederlassung und zu einer Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber, dabei muss das Arbeitsverhältnis vorher geklärt werden. Wenn Betroffene die folgenden Voraussetzungen erfüllen, können sie einen Antrag in Auftrag geben:

  • Besonders Hochqualifizierte
    Antrag für ein Aufenthaltsvisum zur Arbeitssuche in Österreich, möglich in Vertretungsbehörde
  • Fachkräfte in Mangelberufen
  • Sonstige Schlüsselkräfte
    Rot-Weiß-Rot Karte kann im Ausland bereits beantragt werden, im Inland kann die Arbeitgeberin zusammen mit einer Arbeitgebererklärung den Antrag ebenfalls anfordern
  • Studienabsolventen/innen einer österreichischen Hochschule
  • Selbstständige Schlüsselkräfte
  • Start-Up Gründer/innen

Im Antragsformular, welches online zu finden ist, müssen einige Angaben zur späteren Wohn- und Arbeitssituation gemacht und nachgewiesen werden. Vielleicht stehst du noch ganz am Anfang des Prozesses und bist momentan noch auf der Suche nach einem langfristig passenden Job in Österreich. In unseren Bewerbungstipps helfen wir dir dabei, sodass du ohne Probleme deine Rot-Weiß-Rot Karte beantragen kannst.

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