Kilometergeld

In Österreich gilt das Kilometergeld als eine Pauschalabgeltung für alle Kosten, die durch die Verwendung deines privaten Kraftfahrtfahrzeugs für Dienstreisen und/oder den Arbeitsweg anfallen. Liegt eine Dienstreise vor, die du mit deinem privaten Auto antrittst, steht dir hier ein bestimmter Betrag zu. Die Grundlagen hierfür sind in den Richtlinien der Arbeitnehmer geregelt. In der Privatwirtschaft wird das Kilometergeld innerhalb der Kollektivverträge geregelt.

Der bestimmte und fest geregelte Betrag des Kilometergeldes ist zudem steuerfrei. Alle Beiträge die höher als der festgelegte Betrag ausfallen, sind somit steuerpflichtig. Es kann also sein dass dein Arbeitgeber dir ein höheres Kilometergeld auszahlt. Der Wert, der über der Höchstgrenze liegt, muss somit versteuert werden, da dieser Wert als Zusatzeinkommen gilt. Einige Gegebenheiten sind Voraussetzung für das steuerfreie Kilometergeld. So muss:

  • eine Dienstreise vorliegen
  • der amtliche Höchstsatz nicht überschritten werden
  • der Arbeitnehmer für den Betrieb und Unterhalt des Fahrzeuges selbst aufkommen
  • ein Fahrtenbuch oder andere Unterlagen, die die für die Dienstreise gefahrenen Kilometer aufzeichnen, vorliegen

Das Kilometergeld kann für maximal 30.000 Kilometer pro Jahr steuerfrei ausgezahlt werden. Darüber hinaus sind mit dem Kilometergeld folgende Kosten abgegolten:

  • Abschreibung/Wertverlust
  • Treibstoff und Öl
  • Wartung und Reparaturen aufgrund des laufenden Betriebs
  • Zusatzausrüstungen (z.B. Winterreifen, Schneeketten usw.)
  • Autoradio, Navigationsgerät
  • Steuern und Gebühren
  • Alle Versicherungen (inklusive Kasko-, Insassenunfall-, Rechtsschutzversicherung)
  • Mitgliedsbeiträge diverser Autofahrerclubs
  • Finanzierungskosten (Kredit- oder Leasingraten)
  • Parkgebühren und in- sowie ausländische Mautgebühren

Amtliches Kilometergeld

Wie hoch ist also das amtliche Kilometergeld in Österreich für das Jahr 2020?

PKW: 0,42 Euro pro gefahrenem Kilometer

Motorfahrräder und Motorräder: 0,24 Euro pro gefahrenem Kilometer

Mitfahrerinnen und Mitfahrer: 0,05 Euro pro gefahrenem Kilometer

Fahrrad: 0,38 Euro pro gefahrenem Kilometer

Kilometergeld berechnen

Das Kilometergeld für deinen Dienstweg kannst du somit ganz einfach selbst berechnen. Je nachdem, um welches Fahrzeug es sich handelt, multiplizierst du ganz einfach die gefahrenen Kilometer des Dienstwegs mal dem bestimmten Betrag pro Kilometer.

Nehmen wir also mal an du fährst mit deinem Auto täglich 14 Kilometer zur Arbeit und 14 Kilometer wieder nach Hause. Dein täglicher Dienstweg beträgt also 28 Kilometer. Die Rechnung sieht dann so aus: 28 km x 0,42 Euro = 11,76 Euro. Fährst du 5 Tage in der Woche zur Arbeit und wieder zurück, stünde dir somit ein Kilometergeld von wöchentlich 58,80 Euro zur Verfügung. Im Monat wären das 235,20 Euro. Das Kilometergeld hast du somit berechnet und kannst du dann mit Hilfe einer Reisekostenabrechnung geltend machen.

Berechne jetzt dein kilometergeld.

Reisekostenabrechnung

Um eine Reisekostenabrechnung korrekt anzulegen und deinem Arbeitgeber vorzulegen, solltest du einige Dinge darin unbedingt notieren, sodass du das Kilometergeld in jedem Fall genau erstattet bekommst:

  • Fahrtdatum
  • Kilometerstand zu Beginn der Fahrt
  • Kilometerstand am Ende der Fahrt
  • Reiseziel
  • Route
  • Zweck der Fahrt

Erstelle deine Reisekostenabrechnung in einer Excel-Tabelle oder auch handschriftlich. Die wichtigsten Informationen der Reisekostenabrechnung für das Kilometergeld werden in einem Fahrtenbuch aufgeführt. Achte darauf, dass dieses sorgfältig und vollständig geführt wird.

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