Jobbeschreibung
Allgemeines:
SPAR, ein zu 100 Prozent österreichisches Unternehmen, ist trendiger Nahversorger, Marktführer bei Hypermärkten und Shopping-Center, bietet eine topmoderne Logistik, innovative Produkte und vieles mehr. Die SPAR-Gruppe ist ein mitteleuropäischer Handelskonzern und beschäftigt über 70.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ihre Aufgaben:
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Selbstständige Betreuung Ihres Bereiches Obst und Gemüse nach den gültigen Qualitäts- und Hygienevorschriften
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Koordination der Warenverfügbarkeit und –präsentation mit Fokus auf Frische, Qualität und Sauberkeit
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Umsetzung der Sortimentsvorgaben und Arbeitstechniken
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Führung, Ausbildung und Motivation Ihrer Mitarbeiter/innen
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Erfüllung der Bereichskennzahlen mit Ihrem Team im Rahmen der Gesamtmarktplanung
Ihr Profil:
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Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
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1 bis 2 Jahre Berufserfahrung im LEH
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Hohe Affinität/Kenntnisse im Bereich Obst und Gemüse
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HACCP sowie Kenntnisse im Bereich Lebensmittelsicherheit etc.
Unser Angebot an Sie:
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Unsere Benefits: Umfangreiche Aus- und Weiterbildungen, familienfreundliche Bedingungen, Sofortrabatt bei HERVIS, Beitrag zur Mittagsverpflegung, Betriebsratsaktionen, Konditionen beim SPAR-eigenen Versicherungsdienst, Gutschrift auf Jahreseinkauf bei SPAR, … und vieles mehr!
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Das kollektivvertragliche Mindestgehalt beträgt für diese Position EUR 1896,- brutto. Weil aber weder Sie noch wir uns mit Mindeststandards zufrieden geben, versprechen wir Ihnen je nach Qualifikation und Berufserfahrung eine attraktive Bezahlung über dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt.
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Ein hochinteressantes Aufgabengebiet in einem von Österreich aus expandierenden
mitteleuropäischen Handelskonzern
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Die Sicherheit und Weiterentwicklungsmöglichkeiten eines wachsenden Unternehmens sowie
individuelle Entwicklungspläne, um Qualifikationen zu entfalten und Karriere zu machen
Extra Informationen
- Status
- Inaktiv
- Standort
- Bregenz
- Jobart
- Teilzeitjob
- Tätigkeitsbereich
- Verkauf / Retail
- Führerschein erforderlich?
- Nein
- Auto erforderlich?
- Nein
- Motivationsschreiben erforderlich?
- Nein